Umsetzungsbegleitung – private Maßnahmen

In besonderem Maße sind die Dörfer ein prägender Bestandteil einer Kulturlandschaft, die von ihren Bewohnern gestaltet und bewirtschaftet werden. Mit der Durchführung privater Maßnahmen an den Gebäuden, sowie den Hof- und Freiflächen, trägt jeder zum Erscheinungsbild des Ortes bei.

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Welche privaten Projekte werden gefördert?

  • Die Veränderung an den alten Gebäuden (mitunter bis in die 1950er Jahre), die von außen sichtbar ist (Fassade, Dach, Fenster und Freiraum etc.), wenn sie den Gestaltungsregeln entsprechen. Eingeschlossen die erstmalige Wärmedämmung.
  • Um-/Nachnutzung von orts- oder landschaftsprägenden Gebäuden zu Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeitnutzungen, für öffentliche, gemeinschaftliche oder soziale Zwecke, insbesondere zur Innenentwicklung. Die Förderung umfasst auch Maßnahmen im Innenbereich des Gebäudes.
  • Anpassung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Hofräumen an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens (nur Landwirte).
  • Ersatz nicht sanierungsfähiger orts- oder landschaftstypischer Bausubstanz durch Neubauten, die sich maßstäblich in das Umfeld einpassen.
  • Abbruch von Bausubstanz aus siedlungsstrukturellen oder entwicklungsplanerischen Gründen.

Gestaltungsregeln (Gebäude und Freiraum)

Nach einer Kontaktaufnahme mit dem Büro mensch und region und der Anmeldung auf der Internetseite finden Sie hier vielfältige Anregungen und Informationen, welche „Spielregeln“ für die Durchführung von privaten Maßnahmen gelten, die gefördert werden sollen.


Ablauf einer Fördermaßnahme von der Beratung bis zur Durchführung

  1. Kostenlose fachkundige Beratung durch das Planungsbüro mensch und region einholen
  2. Kostenvoranschläge vom Fachhandwerker einholen, getrennt nach Gewerken wie Tischler- und Maurerarbeiten. Keine Pauschalangebote! Für große Maßnahmen, ab einer Fördersumme von 50.000 €, sind drei Kostenvorschläge einzuholen.
  3. Es gibt nur einen Zeitpunkt pro Jahr, bis zu dem der Antrag eingereicht werden kann! Der vollständige Förderantrag muss bis zum 30. September des (Vor-)jahres mit Kostenvoranschlägen, Fotos und Maßnahmenbeschreibung über die Stadtverwaltungen beim Amt für regionale Landesentwicklung, Geschäftsstelle Göttingen eingereicht sein, um im Folgejahr eine Maßnahme durchzuführen.
    Hinweis: Um die Fristen sicher zu wahren, ist es besser, den Antrag schon Mitte September bei der Stadt einzureichen!
  4. Bewilligung abwarten! Nicht vorher beginnen! Andernfalls gibt es keine Förderung!
  5. Durchführung der Maßnahme unter Beachtung der Auflagen im Bewilligungsbescheid. Die Nichtbeachtung kann zum Verlust des Zuschusses führen!
  6. Auszahlung des bewilligten Zuschusses nach Abgabe des Verwendungsnachweises und abschließender Ortsbesichtigung durch das Amt für regionale Landesentwicklung.

In welcher Höhe kann bei privaten Antragstellern oder Vereinen gefördert werden?

  • In der Regel 40% der (Netto-)Investitionssumme.
  • Es bestehen je nach Projekt unterschiedliche Förderhöchstsummen zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Bei gemeinnützigen Vereinen können 75% der (Netto-)Investitionssumme gefördert und Eigenleistungen anerkannt werden.
  • Es ist eine Mindestinvestition von ca. 7.500 € pro Maßnahme erforderlich.

Wo bekomme ich Antragsformulare?

  • Bei der zuständigen Kommune
  • Bei Ihrem Planungsbüro mensch und region
  • Im Internet: Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium (http://www.ml.niedersachsen.de/).
    Navigation: > Themen > Entwicklung des ländlichen Raums > ZILE – Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung > Förderanträge
  • Link: Förderanträge
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